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Unfallbegriff > Krankheit (z. B. Herzinfarkt oder Epilepsieanfall) als Unfallursache
Inhalt
Rechtsprechung und Praxis
- Grundsatz
- Herzinfarkt oder Epilepsieanfall führt zu einem Sturz
- Herzinfarkt bzw. kardiovaskulärer Schwächeanfall mit Sturz und Todesfolge
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