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Rentenrevision > Gesetz / Grundsätze / Spezialfälle
Inhalt
In Kürze
- Grundsätze der Rentenrevision
Gesetzliche Bestimmung
- Rentenrevision gemäss Art. 17 ATSG
Zeitliche Vergleichsbasis
- Letzte rechtskräftige Verfügung als Basis
- Zeitliche Wirkung einer Revision
Umfassende Prüfung ohne Bindung an frühere Invaliditätsschätzungen
- Grundsatz der umfassenden Prüfung ohne Bindung an frühere Invaliditätsschätzungen
- Erwerbliche oder gesundheitliche Veränderung
- Änderung der Bemessungsmethode ist zulässig
- Neue Beweismittel müssen Fehler in der früheren Beweisgrundlage eindeutig aufzeigen
- Zeitlich abgeschlossene Sachverhalte ohne Möglichkeit der Neubeurteilung
- Grenzen der umfassenden Prüfung im Rahmen der gesundheitlichen Veränderung
- Rentenfestsetzung = Prozentvergleich / Revision = Einkommensvergleich
- Bei erheblicher Tatsachenveränderung veränderte Rechtspraxis berücksichtigen
Keine Revision bei gesundheitliche Neubeurteilungen bzw. abweichenden Einschätzungen
- Veränderte Befundlage als Voraussetzung für eine Rentenrevision
- Keine Rentenrevision bei unterschiedlicher diagnostischer Einordnung
- Keine Rentenrevision bei unterschiedlichem Ausübung des medizinischen Ermessens
- Keine Rentenrevision bei Ausübung des Spielraums bei psychiatrischen Beurteilungen
- Keine Rentenrevision bei abweichendem Krankheitsverständnis
- Keine Rentenrevision bei abweichender Einschätzung
- Keine Rentenrevision bei einfacher Neubeurteilung
Mögliche Revision bei identisch gebliebener Diagnose
- Rentenrevision bei Anpassung und Angewöhnung an das Leiden
- Rentenrevision bei gleichbleibendem MRI-Bericht und besserem Gesundheitszustand
- Revisionsgrund bei veränderter Intensität
Weitere Rechtsprechung zu den Grundsätzen in chronologischer Reihenfolge
- Revisionverfügung als Voraussetzung
- Rückwirkenden Festsetzung einer Invalidenrente
- Rückwirkende Rentenrevision bei Meldepflichtverletzung (Rückerstattung)
- Rentenrevision trotz Regresseingang
- Mitwirkungspflicht im Revisionsverfahren
- Keine Rentenrevision auf Grund geänderter Rechtsgrundlagen bzw. Rechtsprechung
- Beweisanforderung an ein Revisionsgesuch
Pdf-Datei
- Kreisschreiben über Invalidität und Rente in der Invalidenversicherung (KSIR)
- Kreisschreiben zu den Übergangsbestimmungen zur Einführung des linearen Rentensystem (KS ÜB WE IV)
Expertensysteme: Konflikt bei Dauerleistungen
- Die Applikation prüft, ob im IVG, UVG oder BVG Umstände vorliegen, um eine bestehende Invaliden- oder Hinterlassenenrente in irgend einer Form zu korrigieren.
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