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Rentenrevision > Eingliederungsmassnahmen im Revisonsverfahren

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Entscheidungskriterien über Selbsteingliederung oder berufliche Massnahmen

  • Zumutbarkeit der Selbsteingliederung bei rückwirkend befristeter/abgestufter Rentenzusprache
  • 15 Jahre Bezug oder älter 55 Jahre = Eingliederungsmassnahmen prüfen
  • Rückwirkend befristeter und/oder abgestufter Rentenzusprache
  • Zeitpunkt für die Frage der zumutbaren Selbsteingliederung

Keine Selbsteingliederung möglich bzw. Eingliederungsmassnahmen notwendig

  • Hilfestellung auch bei 90 % Arbeitsfähigkeit und Rentenbezugsdauer von 9 Monaten
  • Übertriebenes Krankheitsgebaren während der Begutachtung
  • 62-jährige Lageristin ohne Ausbildung / 5 Jahre nicht mehr erwerbstätig
  • Arbeitsversuch ersetzt keine beruflichen Massnahmen
  • Fehlende Eingliederungsmotivation
  • 60-jähriger Maschinenmechaniker / 14 Jahre nicht mehr erwerbstätig

Selbsteingliederung möglich bzw. Verzicht auf Eingliederungsmassnahmen; d.h. Revision möglich

  • Fehlender Eingliederungswille nach 25 Jahren Rentenbezug
  • Fehlender Eingliederungswille
  • 38-jähriger Versicherter / 12 Jahre nicht mehr erwerbstätig
  • 53-jähriger Versicherter / 11 Jahre nicht mehr erwerbstätig

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