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Rentenrevision > Eingliederungsmassnahmen im Revisonsverfahren
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Entscheidungskriterien über Selbsteingliederung oder berufliche Massnahmen
- Zumutbarkeit der Selbsteingliederung bei rückwirkend befristeter/abgestufter Rentenzusprache
- 15 Jahre Bezug oder älter 55 Jahre = Eingliederungsmassnahmen prüfen
- Rückwirkend befristeter und/oder abgestufter Rentenzusprache
- Zeitpunkt für die Frage der zumutbaren Selbsteingliederung
Keine Selbsteingliederung möglich bzw. Eingliederungsmassnahmen notwendig
- Hilfestellung auch bei 90 % Arbeitsfähigkeit und Rentenbezugsdauer von 9 Monaten
- Übertriebenes Krankheitsgebaren während der Begutachtung
- 62-jährige Lageristin ohne Ausbildung / 5 Jahre nicht mehr erwerbstätig
- Arbeitsversuch ersetzt keine beruflichen Massnahmen
- Fehlende Eingliederungsmotivation
- 60-jähriger Maschinenmechaniker / 14 Jahre nicht mehr erwerbstätig
Selbsteingliederung möglich bzw. Verzicht auf Eingliederungsmassnahmen; d.h. Revision möglich
- Fehlender Eingliederungswille nach 25 Jahren Rentenbezug
- Fehlender Eingliederungswille
- 38-jähriger Versicherter / 12 Jahre nicht mehr erwerbstätig
- 53-jähriger Versicherter / 11 Jahre nicht mehr erwerbstätig
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