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Leistungskoordination > Vorleistungspflicht in zweifelhaften Fällen
Inhalt
Grundsatz der Vorleistungspflicht in zweifelhaften Fällen
- Vorleistungspflicht in zweifelhaften Fällen gemäss Art. 70 Abs. 1 ATSG
- Kein definitiver Leistungsanspruch gegenüber einem Versicherer
KVG / UVG-MVG-IVG
- Vorleistungspflicht KVG im Verhältnis UVG, MVG oder IVG gemäss Art. 70 Abs. 2 lit. a ATSG
- Vorleistungspflicht Hilfsmittel IVG / UVG
- Vorleistungen des Krankenversicherers
AVIG / KVG-UVG-IVG-BVG
- Vorleistungspflicht AVIG im Verhältnis KVG, UVG oder IVG gemäss Art. 70 Abs. 2 lit. b ATSG
- Ohne Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung keine Vorleistungspflicht
- Vorleistungspflicht AVIG im Verhältnis IVG
UVG / MVG
- Vorleistungspflicht UVG im Verhältnis MVG gemäss Art. 70 Abs. 2 lit. c ATSG
BVG / UVG-MVG
- Vorleistungspflicht BVG im Verhältnis UVG oder MVG gemäss Art. 70 Abs. 2 lit. d ATSG
Anmeldepflicht
- Pflicht zur Anmeldung durch die berechtige Person gemäss Art. 70 Abs. 3 ATSG
- Anmeldebefungnis KVG bei IVG
Rückerstattung des definitiv leistungspflichtigen Versichsicherers
- Rückerstattung der Vorleistungen
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