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Invaliditätsgrad > Valideneinkommen
Inhalt
In Kürze
- Grundsätze zum Valideneinkommen in fünf Schritten
Gesetzliche Bestimmung
- Valideneinkommen gemäss Art. 16 ATSG
Lohnsituation beim bisherigen Arbeitgeber, wenn der Versicherte als Gesunder noch dort tätig wäre
- Bisherige Tätigkeit ohne Gesundheitsschaden
- Teilzeitbeschäftigte Personen im UVG
- Lohn beim ehemaligen Arbeitgeber auch bei anderer Anstellung erzielbar (trotz Konkurs)
- Lohnstagnierung über mehrere Jahre beim bisherigen Arbeitgeber
- Alkoholproblematik als mitverantwortlich für Kündigung und Invalidität
Anwendung der Tabellenlöhne als Valideneinkommen
- Grundsatz für die Anwendung ESS als Valideneinkommen
- Als Gesunder nicht mehr an bisheriger Stelle tätig
- Konkurs des Arbeitgebers / Betriebsschliessung
- Überdurchschnittlich hohes Einkommen beim letzten Arbeitgeber
- Restrukturierungsbedingten Verlust des angestammten Arbeitsplatzes
- Letzte Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben
- Studium der Rechtswissenschaft als berufliche Massnahme
- Rentenbeginn nach Pensionierung (UVG)
- Kein Leistungslohn
Mutmassliche berufliche Weiterentwicklung ohne Gesundheitsschädigung
- Grundsätze zur Anrechnung einer hypothetischen beruflichen Weiterentwicklung
- Vom angestellten Facharzt zur eigenen Praxis (75 % Wahrscheinlichkeit)
- Potenzial zum Partner einer Anwaltskanzlei genügt nicht
- Künftige Erlangung Rechtsanwaltspatent nachgewiesen
- Klare Absicht eine Ausbildung zu absolvieren, genügt nicht
- Seit 2 Tagen begonnene Weiterbildung genügt nicht
- Zeugenaussagen und statistische Häufigkeit genügt nicht
- Beförderung vom Consultant zum Senior Consultant bekannt
- Vom angestellten zum möglichen selbstständigen Therapeuten
Berufliche Entwicklung bei jungen Versicherten (in Ausbildung / im Studium)
- Kein strikter Beweis jedoch konkrete Anhaltspunkte für die Anrechnung einer beruflichen Karriere
- Gesundheitsbedingter Abbruch des Studiums als Juristin nach dem ersten Studienjahr
- Von der zweijährigen Lehre als Detailhandelsfachmann in die Informatiksparte
- Arbeitsmarktintegrationsprojekt für stellenlose Schulabgänger zur möglichen Lehrstelle
- Berufliche Interessen erfüllen den Nachweis trotz Praktikum nicht
- Eltern und Geschwister als Indizien für eine hypothetische berufliche Validenlaufbahn
- Mit Diplommittelschule zum möglichen Primarlehrer
- Vom Schreinerlehrling zur möglichen Meisterprüfung
- Vom Sanitärlehrling zum möglichen technischen Kaufmann
- Vom Gymnasium zu möglichen höheren Ausbildung
- Vom Verwaltungslehrling zum Fachhochschulabschlus
Bedeutung der Invalidenkarriere
- Grundsätze der Anrechnung einer Invalidenkarriere
- Von Pflegefachfrau (körperlich) zum Masterstudium Pflege (nicht körperlich)
- Invalidenkarriere im Revisionsverfahren
- Vom Verkäufer zum Reha-Technik-Berater
- Von Hardware- in Softwarebereich gewechselt
- Von einer Projektleiterin als Marketingplanerin zur Projektleiterin mit Medien-Studium
- Vom kaufmännischen Bereich zum Fachhochschulabschluss
- Lohnkarriere beim neuen Arbeitgeber
- Vom Elektromechaniker zum Hausmeister
AHV-Lohn
- Grundsatz zum AHV-Lohn als Valideneinkommen
- Kinderzulagen und Familienzulagen
- Sold der Milizfeuerwehr
- Ferien- und Feiertagsentschädigungen
- Trinkgelder
(Überdurchschnittlich) hohes Valideneinkommen aus verschiedenen Gründen
- Erwerbsbiographie anstelle der Lohnstrukturerhebung
- Markant überdurchschnittlicher Lohn
- Überstunden
- Mehrfachbeschäftigung / Nebenerwerb
- Bonuszahlungen
Professioneller Spitzsport (Fussball / Handball / Eishockey) im Speziellen
- Beweis der Weiterführung der Eishockeykarriere in höchster Spielklasse trotz Abstieg
- Fussball-Trainer eines Challenge-League-Mannschaft
- Spitzenfussballer höchstens Trainer der zweiobersten Spielklasse
- Rücktritt im Alter zwischen 33 und 35 Jahren
Weiterführende Praxis
- Gesamtarbeitsvertrag (GAV) als Grundlage für das Valideneinkommen
- Bonus / Buchhaltungsdaten / Betriebsergebnisse / Verteilungsschlüssel
- Freiwillige Abkehr vom erlernten Beruf
- Anstellung bei der eigenen GmbH
- Erwerbseinbusse trotz Steuer- und Beitragsoptimierung
Pdf-Datei
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