Hauptinhalt
Invalidenrente > Bindungswirkung des Invaliditätsgrades IVG / UVG
Inhalt
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Keine Bindungswirkung des Invaliditätsgrades IVG/UVG inkl. Begründung
- Keine blosse Übernahme des Invaliditätsgrades ohne Prüfung
- Allerdings ist ein bereits berechneter IV-Grad vom anderen Versicherer mitberücksichtigen
- Abweichung IV-Grad zwischen IVG/UVG basiert häufig auf unfallfremden Gründen
- Auch keine Bindungswirkung IVG/UVG im Rahmen eines Vergleichs eines Versicherers
- Bei gleichen Umständen Zulässigkeit, sich einer Wiedererwägung anzuschliessen
Pdf-Datei
Interne Links > Verwandte Themen
Um mit dem Online-Handbuch zu arbeiten, ist eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort notwendig.