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Invalidenrente > Bindungswirkung des Invaliditätsgrades IVG / UVG

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Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge

  • Keine Bindungswirkung des Invaliditätsgrades IVG/UVG inkl. Begründung
  • Keine blosse Übernahme des Invaliditätsgrades ohne Prüfung
  • Allerdings ist ein bereits berechneter IV-Grad vom anderen Versicherer mitberücksichtigen
  • Abweichung IV-Grad zwischen IVG/UVG basiert häufig auf unfallfremden Gründen
  • Auch keine Bindungswirkung IVG/UVG im Rahmen eines Vergleichs eines Versicherers
  • Bei gleichen Umständen Zulässigkeit, sich einer Wiedererwägung anzuschliessen

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