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Invaliditätsgrad > Ausgeglichener Arbeitsmarkt im fortgeschrittenen Alter

Inhalt

 

In Kürze

  • Ausgeglichener Arbeitsmarkt im fortgeschrittenen Alter

Grundsätze des ausgeglichenen Arbeitsmarktes bei vorgerücktem Alter

  • Prüfungskriterien zur zumutbaren verwertbaren Resterwerbsfähigkeit
  • Zeitpunkt der Beurteilung der zumutbaren verwertbaren Restarbeitsfähigkeit
  • Unverwertbarkeit einer Restarbeitsfähigkeit

Verwertbare Restarbeitsfähigkeit liegt vor

  • Allrounder 62 Jahre und 10 Monate / 100 % arbeitsfähig in angepasster Tätigkeit
  • Aktivitätsdauer 10 Jahre / Mangelnde Schulbildung / Abwesenheit Arbeitsmarkt / Pausen
  • Versicherte 47 Jahre / 20 Jahre Abwesenheit Arbeitsmarkt / Abbruch Eingliederungsversuch
  • Barpianist 62 Jahre / 80 % Arbeitsfähigkeit
  • Taxifahrer 62 3/4 Jahre
  • Geschäftsführer 60 Jahre
  • Versicherter 59 1/2 Jahre / breite Berufserfahrung
  • Selbstständige Physiotherapeutin 59 Jahre
  • Küchenchef 66 Jahre / IV-Grad 43 %
  • Strassenbauer 61 Jahre ohne Berufsausbildung / 80 % Arbeitsfähigkeit
  • Vier weitere Beispiele mit verwertbarer Restarbeitsfähigkeit

Verwertbare Restarbeitsfähigkeit liegt nicht vor

  • Schreiner 63 1/2 Jahre; 15 % arbeitsfähig im angestammten Beruf
  • Versicherte 62 Jahre bei IV-Grad von 46 % mit ausgeprägter Desintegration
  • Versicherter 64 Jahre bei 45 % Arbeitsfähigkeit mit ausgeprägter Desintegration
  • Reingungsangestellte 62 Jahre / 33 Jahre IV-Rente bezogen
  • Versicherte 62 1/2 Jahre / minimale Ausbildung (Fliessband) 
  • Gelernter Käser 62 3/4 Jahre
  • Versicherte 62 Jahre mit Herzleiden
  • Hotelportier 60 Jahre ohne Berufsausbildung
  • Versicherte 61 1/2 Jahre mit 50 % zumutbare Tätigkeit
  • Vier weitere Beispiele ohne verwertbare Restarbeitsfähigkeit

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