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Invaliditätsgrad > Ausgeglichener Arbeitsmarkt im fortgeschrittenen Alter
Inhalt
In Kürze
- Ausgeglichener Arbeitsmarkt im fortgeschrittenen Alter
Grundsätze des ausgeglichenen Arbeitsmarktes bei vorgerücktem Alter
- Prüfungskriterien zur zumutbaren verwertbaren Resterwerbsfähigkeit
- Zeitpunkt der Beurteilung der zumutbaren verwertbaren Restarbeitsfähigkeit
- Unverwertbarkeit einer Restarbeitsfähigkeit
Verwertbare Restarbeitsfähigkeit liegt vor
- Allrounder 62 Jahre und 10 Monate / 100 % arbeitsfähig in angepasster Tätigkeit
- Aktivitätsdauer 10 Jahre / Mangelnde Schulbildung / Abwesenheit Arbeitsmarkt / Pausen
- Versicherte 47 Jahre / 20 Jahre Abwesenheit Arbeitsmarkt / Abbruch Eingliederungsversuch
- Barpianist 62 Jahre / 80 % Arbeitsfähigkeit
- Taxifahrer 62 3/4 Jahre
- Geschäftsführer 60 Jahre
- Versicherter 59 1/2 Jahre / breite Berufserfahrung
- Selbstständige Physiotherapeutin 59 Jahre
- Küchenchef 66 Jahre / IV-Grad 43 %
- Strassenbauer 61 Jahre ohne Berufsausbildung / 80 % Arbeitsfähigkeit
- Vier weitere Beispiele mit verwertbarer Restarbeitsfähigkeit
Verwertbare Restarbeitsfähigkeit liegt nicht vor
- Schreiner 63 1/2 Jahre; 15 % arbeitsfähig im angestammten Beruf
- Versicherte 62 Jahre bei IV-Grad von 46 % mit ausgeprägter Desintegration
- Versicherter 64 Jahre bei 45 % Arbeitsfähigkeit mit ausgeprägter Desintegration
- Reingungsangestellte 62 Jahre / 33 Jahre IV-Rente bezogen
- Versicherte 62 1/2 Jahre / minimale Ausbildung (Fliessband)
- Gelernter Käser 62 3/4 Jahre
- Versicherte 62 Jahre mit Herzleiden
- Hotelportier 60 Jahre ohne Berufsausbildung
- Versicherte 61 1/2 Jahre mit 50 % zumutbare Tätigkeit
- Vier weitere Beispiele ohne verwertbare Restarbeitsfähigkeit
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