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Gutachten > Beweiswert einzelner Berichte und Gutachten

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In Kürze

  • Beweiswert einzelner Berichte und Gutachten

Versicherungsexternes Gutachten

  • Versicherungsexterne Gutachten mit grundsätzlich vollem Beweiswert
  • Verneinung der rechtlichen Massgeblichkeit der medizinsichen Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit
  • Einwände des Hausarztes vermögen ein Gutachten nicht in Frage stellen
  • Medas-Gutachten mit voller Beweiskraft

Beratende Ärzte und versicherungsinterne Ärzte

  • Geringere Beweiskraft als externe Gutachten
  • Konsiliarische Zusatzbeurteilung
  • Der Einwand eines behandelnden Facharztes genügt als geringer Zweifel
  • Beweisanforderung an die geringen Zweifel

Behandelnde Ärzte (Hausärzte oder Spezialärzte)

  • Geringere Beweiskraft als externe Gutachten
  • Behandelnde Ärzte bzw. Spezialärzte sind den Hausärzten gleichgestellt
  • Behandelnde Arzt als Rechtsvertreter mit doppelter Parteistellung
  • Schmerztherapeutisch tätige Ärzte

Aktengutachten und Aktenberichte

  • Voraussetzungen für eine Beweiskraft von Aktengutachten
  • Psychiatrische Aktengutachten
  • Zwei Jahre alte medizinische Akten
  • Infolge Ablehnung eines Gutachtens wird Aktengutachten erstellt
  • Aktengutachten ohne Einwilligung

Parteigutachten, Privatgutachten und VVG-Gutachten in chronologischer Reihenfolge

  • Gutachten des Krankentaggeldversicherers mit Beweiswert für IV-Stelle
  • Privatgutachten gegen versicherungsinterne Einschätzungen
  • Gutachtensauftrag durch VVG-Versicherer gilt als Privatgutachten
  • Beweiswürdigung von Parteigutachten

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