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Gutachten > Beweiswert einzelner Berichte und Gutachten
Inhalt
In Kürze
- Beweiswert einzelner Berichte und Gutachten
Versicherungsexternes Gutachten
- Versicherungsexterne Gutachten mit grundsätzlich vollem Beweiswert
- Verneinung der rechtlichen Massgeblichkeit der medizinsichen Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit
- Einwände des Hausarztes vermögen ein Gutachten nicht in Frage stellen
- Medas-Gutachten mit voller Beweiskraft
Beratende Ärzte und versicherungsinterne Ärzte
- Geringere Beweiskraft als externe Gutachten
- Konsiliarische Zusatzbeurteilung
- Der Einwand eines behandelnden Facharztes genügt als geringer Zweifel
- Beweisanforderung an die geringen Zweifel
Behandelnde Ärzte (Hausärzte oder Spezialärzte)
- Geringere Beweiskraft als externe Gutachten
- Behandelnde Ärzte bzw. Spezialärzte sind den Hausärzten gleichgestellt
- Behandelnde Arzt als Rechtsvertreter mit doppelter Parteistellung
- Schmerztherapeutisch tätige Ärzte
Aktengutachten und Aktenberichte
- Voraussetzungen für eine Beweiskraft von Aktengutachten
- Psychiatrische Aktengutachten
- Zwei Jahre alte medizinische Akten
- Infolge Ablehnung eines Gutachtens wird Aktengutachten erstellt
- Aktengutachten ohne Einwilligung
Parteigutachten, Privatgutachten und VVG-Gutachten in chronologischer Reihenfolge
- Gutachten des Krankentaggeldversicherers mit Beweiswert für IV-Stelle
- Privatgutachten gegen versicherungsinterne Einschätzungen
- Gutachtensauftrag durch VVG-Versicherer gilt als Privatgutachten
- Beweiswürdigung von Parteigutachten
Interne Links > Verwandte Themen
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