Hauptinhalt
Einsprache und Einspracheentscheid / Parteientschädigung
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Einsprache gemäss Art. 52 ATSG
- Vorsorgliche Einstellung von Leistungen gemäss Art. 52a ATSG
- Grundsatz im Einspracheverfahren gemäss Art. 10 ATSV
- Aufschiebende Wirkung gemäss Art. 11 ATSV
- Einspracheentscheid gemäss Art. 12 ATSV
Rechtsprechung und Praxis in chronologischer Reihenfolge
- Anfechtungsgegenstand / Streitgegenstand / Teilrechtskraft
- Nichteintretensentscheid
- Sinn und Missbrauch der Nachfrist
- Neuerung der Revision des ATSG per 01.01.2021
- Nachfrist zur Verbesserung von Mängeln im Einspracheverfahren
- Schlechterstellung im Einspracheverfahren
- Einsprache per E-Mail
- Anspruch auf Parteientschädigung im Vorbescheidverfahren der IV
- Widerruf eines Einspracheverzichts per E-Mail
- Vorsorgliche Einsprache des Krankenversicherers
- Nichteintreten auf ein Wiedererwägungsgesuch
- Beschwerde gegen Zwischenverfügungen
- Anordnung einer Begutachtung kommt kein Verfügungscharakter zu
- Zuständige Person für Einspracheentscheid und Qualität
- Parteientschädigung im Einspracheverfahren
- Einspracheentscheid durch verfügende Personen zulässig
Interne Links > Verwandte Themen
Um mit dem Online-Handbuch zu arbeiten, ist eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort notwendig.