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Akten > Aktenführung
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Aktenführung gemäss Art. 46 ATSG
- Aktenführung gemäss Art. 8 ATSV
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Massgebende Unterlagen / Beurteilungszeitpunkt / Umkehr Beweislast / Telefongespräch
- Alle Unterlagen systematisch erfassen
- Geordnetes Aktendossier; keine Verpflichtung für Aktenverzeichnis
- Chronologische Reihenfolge mit Nummerierung; Aktenverzeichnis erwünscht
Pdf-Datei
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