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Zumutbare ambulate/stationäre Behandlung, Untersuchung oder Eingliederungsmassnahme
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Zumutbare Behandlung oder Eingliederung gemäss Art. 21 Abs. 4 ATSG
- Zumutbare Untersuchung gemäss Art. 43 Abs. 2 ATSG
Grundsätze zur zumutbaren Behandlung oder Eingliederung gemäss Rechtsprechung
- Zwei Voraussetzungen für die Leistungskürzung / Mahn- und Bedenkzeit
- Gewisse Erfolgswahrscheinlichkeit reicht für Leistungskürzung
- Nachweis des zu erwartenden Erfolgs und Ausmass der Sanktion
- Objektive und subjektive Umstände der Zumutbarkeit der Mitwirkung
- Erweiterter Anwendungsbereich
Gutachterfragen
- Fragenkatalog zur zumutbaren Operation bzw. Behandlung
Operationen, Behandlungen und Eingliederungsmassnahmen gemäss Rechtsprechung
- Rückeninfiltration / Infiltration der Facettengelenke L4-S1 und des ISG
- 5-tätige, stationäre medizinische Untersuchung (Begutachtung) in einer psychiatrischen Klinik
- Bestimmte Anzahl eigenständiger Bewerbungen nicht erreicht
- Künstlicher Kniegelenkersatz (Kniearthrodese)
- Entzugsbehandlung
- Medikamente trotz Nebenwirkungen (stationär und ambulant)
- Langfristige Drogenabstinenz
- Psychotherapie und Cannabisabstinenz
- Intensive Psychotherapie
- Konsequente Depressionstherapie
- Operation Daumengelenk
- (Teilstationäre) Psychotherapie
- Psychiatrische Behandlung
- Neuroleptische Behandlung
- Uneinsichtigkeit bezüglich psychischer Problematik / Therapie als Teil des Leidens
- Konsequente Behandlung der Depressivität
- Wirbelsäulenorthopädische Operation
- Hüfttotalprothese beidseits
- Einsetzen einer Hüftgelenkstotalprothese
- Massvolle Einnahme von Schmerzmedikamenten
- Behandlung von Diabetes mellitus
- Kräftigungstraining bei schwach ausgebildeter Rumpfmuskulatur und Dekonditionierung
- Psychotherapie und Entzugsbehandlungen
- Durchtrennung Gleichgewichtsnerv
- Handgelenksarthrodese
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