Hauptinhalt
Pflichtverletzung / Mahnverfahren und Bedenkzeitverfahren
Inhalt
Gesetzliche Bestimmung
- Verletzte Auskunfts- und Mitwirkungspflicht gemäss Art. 43 Abs. 3 ATSG
Mahn- und Bedenkzeitverfahren gemäss Rechtsprechung
- Grundsätze des Mahnverfahrens bei Berufswechsel und zumutbarer Tätigkeit
- Übergangsfrist von 3 bis 5 Monaten
- Folgen der Verletzung des Mahn- und Bedenkzeitverfahren
Weiterführende Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Verwaltung muss konkrete Verweigerungshandlung nicht abwarten
- Aufgabe der Widersetzlichkeit zwischen Neuanmeldung und Sistierung
- Verletzte Mitwirkungspflicht führt zur Umkehr der Beweislast
- Fehlen einer therapieresistenten invalidisierenden psychischen Störung
- Dauer der Sanktion während verweigerter Mitwirkung
- Rentenaufhebung infolge Verweigerung Begutachtung zulässig
- Überflüssige Fragen machen Begutachung nicht unzumutbar
- Regelungen ATSG/IVG nebeneinander anwendbar
- Begutachtungstermin verschieben zulässig
Interne Links > Verwandte Themen
Um mit dem Online-Handbuch zu arbeiten, ist eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort notwendig.