Hauptinhalt
Versicherte Personen > Obligatorischen Versicherung > Ausnahmen
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Ausländer mit diplomatischen Vorrechten gemäss Art. 1b AHVV
- Verhältnismässig kurze Zeit gemäss Art. 2 AHVV
- Angehörige ausländischer staatlicher Alters- und Hinterlassenenversicherungen gemäss Art. 3 AHVV
Rechtsprechung
- Unterstellung der Kinder von Schweizer Diplomaten im Ausland
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