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Inkrafttreten und Vollzug
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Inkrafttreten und Vollzug gemäss Art. 154 AHVG
- Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung vom 17. Dezember 2021 (AHV 21)
- Inkrafttreten und Vollzug gemäss Art. 226 AHVV
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