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AHV-Renten > Ordentliche Renten > Rentenberechnungen/-bestimmungen
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Allgemeine Bestimmungen für die Rentenberechnung gemäss Art. 29bis AHVG
- Berechnungsvorschriften gemäss Art. 30bis AHVG
- Individuelle Konten gemäss Art. 30ter AHVG
- Neufestsetzung der Rente gemäss Art. 31AHVG
- Hinterlassenenrente gemäss Art. 33 AHVG
- Ablösung einer Invalidenrente gemäss Art. 33bis AHVG
- Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung gemäss Art. 33ter AHVG
- Berechnung des durchschnittlichen Jahreseinkommens gemäss Art. 51 AHVV
- Aufwertungsfaktoren gemäss Art. 51bis AHVV
- Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung gemäss Art. 51ter AHVV
- Mitteilung der Rentenanpassung gemäss Art. 51quater AHVV
- Beitragszeit von weniger als einem Jahr bei Eintritt des Versicherungsfalls gemäss Art. 52a AHVV
- Anrechnung von Beitragszeiten vor dem 20. Altersjahr gemäss Art. 52b AHVV
- Beitragszeiten im Jahr der Entstehung des Rentenanspruchs gemäss Art. 52c AHVV
- Anrechnung fehlender Beitragsjahre gemäss Art. 52d AHVV
- Neuberechnung der Rente gemäss Art. 52d-bis AHVV
- Beginn des Anspruchs auf die neu berechnete Rente gemäss Art. 52d-ter AHVV
- Für das Schliessen von Beitragslücken berücksichtigte Erwerbseinkommen gemäss Art. 52d-quater AHVV
- Berechnungsvorschriften und Rententabellen gemäss Art. 53 AHVV
- Berechnung von Hinterlassenenrenten gemäss Art. 54 AHVV
- Rentenvorausberechnung: Anspruch und Kosten gemäss Art. 58 AHVV
- Rentenvorausberechnung: Zuständigkeit gemäss Art.59 AHVV
- Rentenvorausberechnung: Berechnungsgrundlagen gemäss Art. 60 AHVV
- Geltendmachung des Anspruchs gemäss Art. 67 AHVV
- Festsetzung der Renten gemäss Art. 68 AHVV
Rechtsprechung und Praxis in chronologischer Reihenfolge
- Neuberechnung der Rente im Kalenderjahr des Referenzalters oder später
- Eintragung beitragspflichtiger Einkommen Unselbstständigerwerbende
- Anwendbare Rententabelle
- Ablösung einer Invalidenrente
- Geltendmachung des Anspruchs
- Eintritt Versicherungsfall / Verwitwetenzuschlag
Pdf-Datei
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