Hauptinhalt
AHV-Renten > Anspruch auf Hinterlassenenrenten
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Witwen- und Witwerrente gemäss Art. 23 AHVG
- Besondere Bestimmungen gemäss Art. 24 AHVG
- Geschiedene Ehegatten gemäss Art. 24a AHVG
- Zusammentreffen von Witwen- oder Witwerrenten mit Alters- oder Invalidenrenten gemäss Art. 24b AHVG
- Waisenrente gemäss Art. 25 AHVG
- Zusammentreffen von Waisenrenten mit anderen Renten gemäss Art. 28bis AHVG
- Anspruch auf Witwen- und Witwerrente gemäss Art. 46 AHVV
- Waisenrenten für nachgeborene Kinder gemäss Art. 47 AHVV
- Renten für Pflegekinder gemäss Art. 49 AHVV
Rechtsprechung und Praxis in chronologischer Reihenfolge
- Kein Anspruch auf Witwerrente eines 59-jährigen Witwers mit Kinder über 25 Jahre
- Verzicht der Witwerrenten-Aufhebung allein aufgrund der Volljährigkeit des jüngsten Kindes
- Übergangsregelung für Witwerrenten
- Wiederaufleben des Anspruchs auf eine Witwen-/Witwerrente
- Begriff der Pflegekindschaft
- Zusatzrente für Pflegekind
Um mit dem Online-Handbuch zu arbeiten, ist eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort notwendig.