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AHV-Renten > Ausserordentliche Renten
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Gesetzliche Bestimmungen
- Bezügerkreis gemäss Art. 42 AHVG
- Höhe der ausserordentlichen Renten gemäss Art. 43 AHVG
- Kürzung der ausserordentlichen Kinder- und Waisenrenten gemäss Art. 55 AHVV
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