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AHV-Renten > Altersrenten
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Referenzalter und Anspruch auf Altersrente gemäss Art. 21 AHVG
- Anspruch auf eine Zusatzrente gemäss Art. 22bis AHVG
- Anspruch auf eine Kinderrente gemäss Art. 22ter AHVG
- Berechnung und Höhe der Altersrente gemäss Art. 34 AHVG
- Ausgleichsmassnahme für Frauen der Übergangsgeneration, die ihre Altersrente nicht vorbeziehen gemäss Art. 34bis AHVG
- Summe der beiden Renten für Ehepaare gemäss Art. 35 AHVG
- Zuschlag für verwitwete Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten gemäss Art. 35bis AHVG
- Höhe und Berechnung der Kinderrente gemäss Art. 35ter AHVG
- Ausbildung gemäss Art. 49bis
- Beendigung und Unterbrechung der Ausbildung gemäss Art. 49ter AHVV
- Summe der Renten bei Ehepaaren mit unvollständiger Beitagsdauer gemäss Art. 53bis AHVV
- Summe der Renten bei Ehegatten mit anteiligen Renten gemäss Art. 53ter AHVV
- Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration gemäss Art. 53quater
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Anspruch auf die Kinderrente hat der Empfänger der Stammrente
- Systematische Vorbereitung und effektiver Ausbildungsaufwand
- Zweitausbildung / Direktzahlung volljähriges Kind
- Eishockey gilt nicht als Ausbildung
- Feststellung des massgebenden Einkommen: Bruttoerwerbseinkommen
- Anspruch auf eine Zusatzrente für Kinder; Kind in Ausbildung
- Ausbildungsunterbruch
- Praktikum vor Beginn einer Lehre
- Verwitwetenzuschlag
- Nach Maturität Berufslehre absolviert
- Präzisierung zu Praktika
- Anspruch auf Verwitwetenzuschlag zur Altersrente
Pdf-Datei
Interne Links > Verwandte Themen
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