Hauptinhalt

AHV-Renten > Altersrenten

Inhalt

 

Gesetzliche Bestimmungen

  • Referenzalter und Anspruch auf Altersrente  gemäss Art. 21 AHVG
  • Anspruch auf eine Zusatzrente gemäss Art. 22bis AHVG
  • Anspruch auf eine Kinderrente gemäss Art. 22ter AHVG
  • Berechnung und Höhe der Altersrente gemäss Art. 34 AHVG
  • Ausgleichsmassnahme für Frauen der Übergangsgeneration, die ihre Altersrente nicht vorbeziehen gemäss Art. 34bis AHVG
  • Summe der beiden Renten für Ehepaare gemäss Art. 35 AHVG
  • Zuschlag für verwitwete Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten gemäss Art. 35bis AHVG
  • Höhe und Berechnung der Kinderrente gemäss Art. 35ter AHVG
  • Ausbildung gemäss Art. 49bis
  • Beendigung und Unterbrechung der Ausbildung gemäss Art. 49ter AHVV
  • Summe der Renten bei Ehepaaren mit unvollständiger Beitagsdauer gemäss Art. 53bis AHVV
  • Summe der Renten bei Ehegatten mit anteiligen Renten gemäss Art. 53ter AHVV
  • Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration gemäss Art. 53quater

Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge

  • Anspruch auf die Kinderrente hat der Empfänger der Stammrente
  • Systematische Vorbereitung und effektiver Ausbildungsaufwand
  • Zweitausbildung / Direktzahlung volljähriges Kind
  • Eishockey gilt nicht als Ausbildung
  • Feststellung des massgebenden Einkommen: Bruttoerwerbseinkommen
  • Anspruch auf eine Zusatzrente für Kinder; Kind in Ausbildung
  • Ausbildungsunterbruch
  • Praktikum vor Beginn einer Lehre
  • Verwitwetenzuschlag
  • Nach Maturität Berufslehre absolviert
  • Präzisierung zu Praktika
  • Anspruch auf Verwitwetenzuschlag zur Altersrente

Pdf-Datei

Interne Links > Verwandte Themen