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Beiträge > Nichterwerbstätige
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Die Beiträge der nichterwerbstätigen Versicherten gemäss Art. 10 AHVG
- Bemessung der Beiträge gemäss Art. 28 AHVV inkl. Rechtsprechung
- Personen, die nicht dauernd voll erwerbstätig sind gemäss Art. 28bis AHVV
- Beitragsjahr und Bemessungsgrundlagen gemäss Art. 28 AHVV
- Meldung der Studierenden durch die Lehranstalten gemäss Art. 29 AHVV
- Bezug der Beiträge durch die Lehranstalten gemäss Art. 29bis AHVV
- Anrechnung der Beiträge vom Erwerbseinkommen gemäss Art. 29ter AHVV
- Beitragstabelle für Nichterwerbstätige gemäss Art. 30 AHVV
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Nicht dauernd voll erwerbstätige Alleinaktionäre: Hohe Dividende / tiefer Lohn
- Personen, die nicht dauernd voll erwerbstätig sind: Ehrenamtliche Tätigkeit
- Vergleichsrechnung / Keine Gesamtbetrachtung (Art. 28bis Abs. 1 AHVV)
- Abgrenzung / Priorität (Art. 28bis AHVV)
- Taggelder und beitragspflichter Lohn (Art. 28bis AHVV)
- Beitragsbemessung bezüglich Renteneinkommen gemäss Art. 10 Abs 1 AHVG
- Grund für tiefen Lohn nicht relevant (Art. 28bis Abs. 1 AHVV)
- Bemessung der Beiträge auf der Grundlage des Vermögens ist korrekt
- Begriff des Renteneinkommens / Überbrückungsrente BVG / Freie Mittel aufgrund einer Fusion
- Gemischt ehrenamtlich und erwerblich motivierter Tätigkeit (Art. 28bis Abs. 1 AHVV)
- Beitragspflicht im Vorruhestandsurlaub
- Beitragsfestsetzung gemäss Art. 28 Abs. 4 AHVV ist korrekt
- Festsetzung des AHV-Beitrages bei unterjähriger Beitragspflicht
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