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VO 987/2009 > Leistungen > Arbeitsunfällen / Berufskrankheiten

Inhalt

 

Gesetzliche Bestimmungen

  • Anspruch auf Sach- und Geldleistungen bei Wohnort oder Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Mitgliedstaat gemäss Art. 33 VO 987/09
  • Verfahren bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Mitgliedstaat eintreten gemäss Art. 34 VO 987/09
  • Streitigkeiten hinsichtlich des beruflichen Charakters eines Unfalls oder einer Krankheit gemäss Art. 35 VO 987/09
  • Verfahren bei einer in mehr als einem Mitgliedstaat ausgeübten Tätigkeit, die eine Berufskrankheit verursachen kann gemäss Art. 36 VO 987/09
  • Informationsaustausch zwischen Trägern und Zahlung von Vorschüssen bei Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine ablehnende Entscheidung gemäss Art. 37 VO 987/09
  • Verschlimmerung einer Berufskrankheit gemäss Art. 38 VO 987/09
  • Bemessung des Grades der Erwerbsminderung im Fall früherer oder späterer Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten gemäss Art. 39 VO 987/09
  • Einreichung und Bearbeitung von Anträgen auf Renten oder Zulagen zu Renten gemäss Art. 40 VO 987/09
  • Besondere Durchführungsvorschriften gemäss Art. 41 VO 987/09