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Beiträge der Arbeitnehmer nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber (ANobAG)
Inhalt
Gesetzliche Bestimmung
- Pflichten des Arbeitgebers gemäss Artikel 21 Abs. 2 der VO Nr. 987/09
Praxis
- Vereinbarung nach Artikel 21 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 987/09 zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (ANobAG)
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