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Ausübung von Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten

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Gesetzliche Bestimmung

  • Ausübung von Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten gemäss Art. 13 VO 883/04  

Praxis in chronologischer Reihenfolge

  • Grenzüberschreitende Telearbeit in der Beziehung zur EU/EFTA (Homeoffice)
  • Änderungen im Bereich der Unterstellung