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VO 883/2004 > Leistungen > Arbeitslosigkeit

Inhalt 

 

Gesetzliche Bestimmungen

  • Besondere Vorschriften für die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten, Beschäftigungszeiten und Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit gemäss Art. 61 VO 883/04
  • Berechnung der Leistungen gemäss Art. 62 VO 883/04
  • Besondere Bestimmungen für die Aufhebung der Wohnortklauseln gemäss Art. 63 VO 883/04
  • Arbeitslose, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben gemäss Art. 64 VO 883/04
  • Arbeitslose, die in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat gewohnt haben gemäss Art. 65 VO 883/04 inkl. Rechtsprechung
  • Besondere Bestimmungen für vollarbeitslose selbständig erwerbstätige Grenzgänger, sofern in dem Wohnmitgliedstaat für selbständig Erwerbstätige kein System der Leistungen bei Arbeitslosigkeit gemäss Art. 65a VO 883/04 besteht

Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge  

  • Lebensmittelpunkt in Deutschland heisst kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung
  • Zusammenrechnung von Versicherungszeiten gemäss Art. 61 Abs. 2 VO Nr. 883/2004
  • Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung eines unechten Grenzgängers
  • Arbeitgeber im Ausland ohne Sitz in der Schweiz / Arbeitnehmer in der Schweiz 
  • Bestimmung des einer vollständig arbeitslosen Grenzgängerin massgebenden Wohnsitzes