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UVG-Deckungsprüfung: Dossierbeleg
Zusammenfassung Ihrer Eingabe:
- Es liegt ein Zahnschaden (Kauschaden) vor.
- Die versicherte Person hat den harten Gegenstand verschluckt.
Resultat:
- Der Unfallhergang kann nicht nachwiesen werden: Es liegt Beweislosigkeit vor; d. h. keine Deckung.