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UVG-Deckungsprüfung: Dossierbeleg
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Zusammenfassung Ihrer Eingabe:
- Es liegt ein Zahnschaden (Kauschaden) vor.
- Die versicherte Person hat den harten Gegenstand nicht verschluckt.
- Beim vorliegenden Nahrungsmittel muss nicht mit einem harten Gegenstand gerechnet werden.
Resultat:
- Der Unfallbegriff ist erfüllt.