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UVG-Deckungsprüfung
Ihre Eingabe:
- Es liegt ein Zahnschaden (Kauschaden) vor.
* Nein, bedeutet zum Einen das Aufbewahren des Corpus Delicti oder zum Anderen das Beschreiben können desselben. Auch wenn die versicherte Person den Fremdkörper im zweiten Fall (Beschreiben können) schlussendlich weggeworfen hat, ist beweisrechtlich die Glaubhaftmachung des Ereignisses erfüllt.