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UVG-Deckungsprüfung

Ihre bisherige Eingabe:
- Der Unfallbegriff ist nicht erfüllt.
- Es liegt eine Listenverletzung vor.
- Es liegt keine Absicht und kein Eventualvorsatz vor.
Prüfung einer unfallähnlichen Körperschädigung:
Bei der versicherten Person und beim behandelnden Arzt haben Sie die notwendigen Abklärungen vorgenommenen!
Frage z. B. an den beratenden Arzt:
Ist die Listenverletzung im gesamten Ursachenspektrum mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu mehr als 50 % auf Abnützung oder Erkrankung zurückzuführen? Wir bitten Sie, die Antwort zu begründen.
Hinweis:
Lässt sich kein initiales Ereignis erheben oder lediglich ein solches ganz untergeordneter resp. harmloser Art, so vereinfacht dies zwangsläufig in aller Regel den Entlastungsbeweis des Unfallversicherers.