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Überentschädigung gemäss Art. 69 ATSG

Die Applikation zeigt Schritt für Schritt auf, wie eine Überentschädigungsberechnung gemäss Art. 69 ATSG vorzunehmen ist.
Sachverhalt
Heute ist der 15.12.2024!
Sie bearbeiten folgendes UVG-Dossier:
- Unfall: 01.03.2023
- Arbeitsunfähigkeit seit dem Unfall bis heute: 100 %
- UVG-Taggeld: Fr. 83.29
Soeben erhalten Sie via elektronischer Post folgenden Verrechnungsantrag der zuständigen IV-Stelle:
- Rückwirkende IV-Renten vom 01.03.2024 bis 31.12.2024: Fr. 16'990.00 (10 x Fr. 1'699.00)
- Monatliche IV-Rente ab 01.01.2025: Fr. 1'752.00