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Konflikt bei Dauerleistungen

Ihre Eingabe:
- Im vorliegenden Fall wurde ein zweifellos unrichtiger Entscheid gefällt.
Resultat
Rechtliche Grundlage:
Wiedererwägung gemäss Art. 53 Abs. 2 ATSG:
- Der Versicherungsträger kann auf formell rechtskräftige Verfügungen oder Einspracheentscheide zurückkommen, wenn diese zweifellos unrichtig sind und wenn ihre Berichtigung von erheblicher Bedeutung ist.
Fallbearbeitung: ATGG > Wiedererwägung